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Schema §242 I StGB:
I) Tatbestandmäßigkeit
1. Objektiver Tatbestand
a) Fremde bewegliche Sache
b) Wegnahme
aa) Vorliegen von Gewahrsam
bb) Gewahrsamsbruch
cc) Begründung neuen Gewahrsams
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz -> objektiver Tatbestand
b) Zueignungsabsicht
c) Rechtswidrigkeit der Zueignung
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
IV) Regelbeispiele ( Strafzumessung)
Schema §242 I StGB:
I) Tatbestandmäßigkeit
1. Objektiver Tatbestand
a) Fremde bewegliche Sache
b) Wegnahme
aa) Vorliegen von Gewahrsam
bb) Gewahrsamsbruch
cc) Begründung neuen Gewahrsams
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz -> objektiver Tatbestand
b) Zueignungsabsicht
c) Rechtswidrigkeit der Zueignung
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
IV) Regelbeispiele ( Strafzumessung)
Kausalität
Kausal ist eine handlung, wenn sie nicht hinweggedeacht werden kann, ohne dass der tatbestandliche erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele
Objektive Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung
... liegt vor, wenn der Täter keinen fälligen und einredefreien Rechtsanspruch auf die Sache hat.
Einsteigen
Das Gelangen in den Raum auf einem zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmten Weg
Gewahrsamsbruch
Gebrochen wird der fremde Gewahrsam, wenn er gegen oder ohne den Willen des ursprünglichen Gewahrsaminhabers aufgehoben wird.
gegenwärtig
bedeutet unmittelbar oder in allernächster Zeit bevorstehend
Wegnahme
Unter Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen- nicht notwendigerweise tätereignen Gewahrsams zu verstehen
Fremd
... sind Sachen, wenn sie weder im Alleineigentum des Täters stehen noch herrenlos sind.
Gewerbsmäßiger Diebstahl
Gewerbsmäßig stielt, wer sich durch die wiederholte Begehung von Diebstählen eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang verschaffen will.
Lebensgefährliche Behandlung
Begehungsweise, die nach den Umständen des konkreten Einzelfalls wie der Art, Dauer und Stärke der Einwirkung objektiv genrell dazu geeignet ist, das opfer in Lebensgefahr zu bringen
Rechtswidrigkeit Zueignungsabsicht
ist die Absicht des Täters, unter dauernden Ausschluss des Berechtigten zumindest vorübergehend wie ein Eigentümer über die Sache zu verfügen bzw die Sache oder deren Sachwert seinem Vermögen zuzuführen
Gefährliches Werkzeug
Jeder körperliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der konkreten Art der Verwendung dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen
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