Your peers in the course 5.02.311 Vorlesung: Allgemeine Ökologie (WiSe18/19) at the Carl von Ossietzky Universität Oldenburg create and share summaries, flashcards, study plans and other learning materials with the intelligent StudySmarter learning app.
Get started now!
5.02.311 Vorlesung: Allgemeine Ökologie (WiSe18/19)
5.02.311 Vorlesung: Allgemeine Ökologie (WiSe18/19)
Prinzipien des Umweltrechts (welche)
Vorsorgeprinzip
•Verursacherprinzip/Gemeinlastprinzip •Kooperationsprinzip
•Nachhaltigkeitsprinzip
5.02.311 Vorlesung: Allgemeine Ökologie (WiSe18/19)
Prinzipien des Umweltrechts
m nationalen Umweltrecht bestimmen bislang drei –jetzt vier -klassische Prinzipien die Umweltpolitik.
Inzwischen
werden diese Prinzipien zunehmend als Rechtsprinzip eingeordnet
5.02.311 Vorlesung: Allgemeine Ökologie (WiSe18/19)
Vorsorgeprinzip ( §5 UGB -KomE 1998)
Nach dem Vorsorgeprinzip soll der Entstehung von Umweltgefahren möglichst schon im Vorfeld begegnet werden.
Gefahrenvorsorge bedingt ein Tätig - werden bereits vor der Gefahren - schwelle (-Polizeirecht/ -nds . SOG).
5.02.311 Vorlesung: Allgemeine Ökologie (WiSe18/19)
Prinzipien des Umweltrechts •Vorsorgeprinzip
Wichtigstes umweltrechtliches Prinzip (Freiraum oder Ignoranzthese) •Unterprinzipien: –Risikovorsorge –Ressourcenvorsorge
5.02.311 Vorlesung: Allgemeine Ökologie (WiSe18/19)
Verursacherprinzip ( §6 UGB -KomE 1998)
Nach dem Verursacherprinzip wird dem Verursacher von Umweltbelastungen die Verantwortung f ür die Beseitigung, Vermin - derung oder Ausgleich der Umweltbelastung (nicht nur kostenm äß ig, sondern auch materiell) zugewiesen.
5.02.311 Vorlesung: Allgemeine Ökologie (WiSe18/19)
Das Gemeinlastprinzip
ist das Gegen - st ück zum Verursacherprinzip und f ührt zur Beseitigung von Umweltbelastungen durch den steuerfinanzierten Staat.
5.02.311 Vorlesung: Allgemeine Ökologie (WiSe18/19)
Kooperationsprinzip ( §7 UGB -KomE 1998)
Das (eher organisatorische) Kooperations - prinzip besagt, dass der Umweltschutz in Deutschland durch ein Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kr äfte erreicht werden soll. (Bspe . Betriebsbeauftragter f. Umweltschutz, Beteiligungsverfahren z.B. i.d . Planfest - stellung od. die Beteiligung von Naturschutz - verb änden im Recht)
5.02.311 Vorlesung: Allgemeine Ökologie (WiSe18/19)
Nachhaltigkeitsprinzip
besagt, dass der Staat im Umweltrecht eine besondere Zukunftsverantwortung durch vor - sorgenden Nachweltschutz tr ägt, um künf -tigen Generationen Spielr äume zu erhalten.
Nachhaltigkeit zielt so auf eine übergreifende Integration ökologischer, ökonomischer und sozialer Rahmenbedingungen (Drei -Säulen - Modell).
5.02.311 Vorlesung: Allgemeine Ökologie (WiSe18/19)
Nachhaltigkeitsprinzip
Das Nachhaltigkeitsprinzip ist über das europ äische Prim ärrecht (vgl. Art. 11 AEUV) nach meiner Ansicht zwingend in das deutsche Umweltrecht einge - zogen . Zunehmend taucht es deshalb im deutschen Umweltrecht auf, vgl. z.B. §6 II KrWG .
5.02.311 Vorlesung: Allgemeine Ökologie (WiSe18/19)
Prinzipien des Umweltrechts Diskutierte Nachbarprinzipien
Integrationsprinzip •Bestandsschutzprinzip •Informationsprinzip
5.02.311 Vorlesung: Allgemeine Ökologie (WiSe18/19)
Neue Instrumente des Umweltrechts
UVP
SUP
EMAS
Check out courses similar to 5.02.311 Vorlesung: Allgemeine Ökologie (WiSe18/19) at other universities
Back to Carl von Ossietzky Universität Oldenburg overview pageStudySmarter is an intelligent learning tool for students. With StudySmarter you can easily and efficiently create flashcards, summaries, mind maps, study plans and more. Create your own flashcards e.g. for 5.02.311 Vorlesung: Allgemeine Ökologie (WiSe18/19) at the Carl von Ossietzky Universität Oldenburg or access thousands of learning materials created by your fellow students. Whether at your own university or at other universities. Hundreds of thousands of students use StudySmarter to efficiently prepare for their exams. Available on the Web, Android & iOS. It’s completely free.
Best EdTech Startup in Europe